Vorsorgevollmacht
Tritt der Fall ein, dass ein Mensch aufgrund eines Unfalls, Krankheit oder des Alters handlungsunfähig wird, muss eine andere Person wichtige Entscheidungen für den Betroffenen treffen und für ihn handeln. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung geben Ihnen die Möglichkeit, ihren Stellvertreter selbst zu bestimmen und Weisungen an Ärzte und Pflegepersonal zu richten.
Mit einer Betreuungsverfügung kann die Bestellung einer fremden Person als Betreuer durch das Gericht vermieden werden.
Ist Grundbesitz vorhanden, empfiehlt sich die notarielle Beurkundung der Vollmacht, da nur mit einer solchen über den Grundbesitz verfügt, dieser veräußert oder mit neuen Grundschulden belastet werden kann.
Für Unternehmer empfiehlt es sich, eine Unternehmervollmacht zu errichten, in der geregelt wird, wie das Unternehmen weitergeführt oder ggf. abgewickelt werden soll. Auch ein Wechsel der Rechtsform - vor allem zum Zweck der Haftungsbeschränkung - kann durch die Vollmacht geregelt werden.